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Donnerstag, 17. Juni 2010
Jetzt ist es amtlich: eine Versicherung muss keine Schäden durch Schutzgelderpresser übernehmen ...
Am 17. Juni 2010 im Topic 'Koernertrog'
Manchmal müssen sich die Gerichte mit Fragen beschäftigen, die eigentlich schon der gesunde Menschenverstand beantworten könnte.

Der Bundesgerichtshof hatte sich z. B. mit der Frage beschäftigen müssen, ob eine Gaststättenversicherung für die Schäden aufkommen muss, die durch Schutzgelderpresser verursacht werden.

Was sagt da der gesunde Menschenverstand?

Wäre es für eine Versicherung überhaupt finanziell möglich - "normale Versicherungsprämien" voraussetzend -, dauerhaft überall die kleinen und großen Schäden zu bezahlen, die durch irgendwelche kriminellen Schutzgelderpresser-Banden verursacht werden? Das halte ich für schwierig - die Versicherungsprämien würden in die Höhe schnellen oder die Versicherungen würden diese Versicherungszweige gar nicht mehr anbieten.

Aber okay. Aus Sicht des ehemaligen Gastronomen kann ich es auch wieder verstehen, dass er (vermutlich hatte er eine Rechtschutzversicherung? Der lange Verfahrensweg war sicher teuer ...) sich durch die Instanzen geklagt hat. Einen Versuch war es wert ...

Für alle, die die Begründung des BGH lesen wollen - hier der Link zur Pressemitteilung

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